Gemeinsam stark! – Wirtschaftsverbände erörtern serviceorientierte Kommunikation zur Fahrgeschäftenutzung

Es liegt, wie überall im Leben, in der Natur der Dinge: Nicht jeder Mensch kann alles machen, nicht jedem Menschen tut alles gut … Auch wenn es für ‚Menschen mit Handicap‘ z.B. seit vielen Jahren immer mehr speziell ausgestattete Fahrgeschäfte und Spielgeräte gibt, sind nicht immer alle und jedes für jeden geeignet. Auch für die Freizeitpark-Betreiber und die gesamte Zuliefererindustrie sind deshalb ‚Menschen mit besonderen Bedürfnissen‘ immer wieder ein wichtiges Thema. Nachdem bereits seit geraumer Zeit sowohl im Verband der Deutschen Freizeit- und Vergnügungsanlagenhersteller e.V. (VDV) ebenso wie im Verband der Deutschen Freizeitparks und –unternehmen e.V. (VDFU) diese Fragen zielorientiert erörtert werden, trafen sich im Dezember 2018 Vertreter von Mitgliedsunternehmen beider Wirtschaftsverbände in Frankfurt, um die Problematik gemeinsam weiter auszuloten.

Als Gäste nahmen Hans Peter Matt (MAHP Beratungs- und Planungsinstitut), der seit einem Unfall querschnittgelähmt ist und selbst im Rollstuhl sitzt, und Prof. Dr. Matthias Rohde von der Hochschule Frankfurt an der Diskussion zum Thema ‚Menschen mit Behinderungen und Vergnügungsanlagen‘ teil und bereicherten mit ihren Spezialkenntnissen den Dialog der 21 angereisten Fachleute. Geleitet wurde die Tagung von VDV-Vorstandsmitglied Dr. Michael Smida und VDFU-Geschäftsführer Jürgen Gevers. VDV-Präsident Wieland Schwarzkopf und VDFU-Präsident Klaus-Michael Machens führten den Vorsitz.

Im Laufe der Tagung wurden sehr spezifische Fragestellungen erörtert. Eine Übersicht der Anlagenbeschreibungen zur fähigkeitsbezogenen Kommunikation von notwendigen Informationen bezüglich der Anlageneinflüsse und -erfordernisse wurde gegeben und diskutiert. Die Erfahrungen, die einige Freizeitparks mit bereits eigens erstellten Anlagenbeschreibungen und deren Einsatz als Mittel der Kommunikation in ihren Parks sammeln konnten, wurden von den Teilnehmern interessiert aufgenommen. Darüber hinaus wurde das Thema der Betrieblichen Risikobewertung und deren Erstellung vorgestellt und diskutiert (OURA – Operation and Use Risk Assessment). Denn aus der Risikobewertung wird letztendlich die Notwendigkeit der fähigkeitsbezogenen Kommunikation in der Gäste-Information deutlich.

Ausgehend von bereits vorhandenen Richtlinien für die Nutzung von Freizeitparks durch Menschen mit Behinderung sollen diese Empfehlungen weiter konkretisiert und formuliert werden. Mit einem neu gebildeten Arbeitskreis wollen sich die Fachleute dem Ziel der Bereitstellung eines Informationskataloges über die erforderlichen individuellen Fähigkeiten zur Nutzung von Vergnügungsanlagen für die Besucher von Freizeitparks weiter widmen.



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